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Arzneimittel von A-Z
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Was ist ein Arzneimittel? |
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Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
- Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen
- die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelischer Zustände erkennen zu lassen
- von menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen
- Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen
- die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelischer Zustände zu beeinflussen
Ein Arzneimittel besteht in der Regel aus Wirkstoff/en und Hilfsstoff/en (§ 2 AMG - Arzneimittelgesetz). |
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Anwenden der Arzneimittel |
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| Applikationsort |
Applikationsart |
Darreichungsform, z. B. |
| Direkt ins Körperinnere |
parenteral |
Sammelbezeichnung für arzneiliche Anwendung nicht durch den Mund |
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i.v. / intravenös (in Vene) |
Injektion, Infusion |
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i.a. (in Arterie) |
Injektion |
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i.m. / intramuskulär (in Muskel) |
Injektion |
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s.c. / subkutan (unter die Haut) |
Injektion |
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i.art. (ins Gelenk) |
Injektion |
| Durch den Mund |
peroral, oral (durch den Mund) |
Tablette, Dragee, Kapsel, Saft, Tropfen |
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bukkal (in der Backentasche zergehen lassen) |
Lutschtablette, Pastille, Dragee, |
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sublingual (unter die Zunge gelegt) |
Lutschtablette, Pastille, Dragee, Sublingual-Tablette |
| Über die Atemwege |
pulmonal, inhalativ |
Aerosole |
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nasal (Nase) |
Tropfen, Salben |
| Mastdarm |
rektal |
Zäpfchen, Salben, Klistiere |
| Haut |
perkutan (durch die Haut)
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Arzneipflaster |
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kutan (auf der Haut) topisch (örtlich, äußerlich) |
Salbe, Creme, Gel, Tinktur |
| Vagina (Scheide) |
vaginal |
Vaginaltabletten, Vaginalsalben, Ovula | |
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Zusatzbezeichnungen bei Arzneimitteln |
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| comp |
Kombinationspräparat |
| forte |
mehr Wirkstoff als beim Ursprungspräparat |
| mite |
weniger Wirkstoff (50%) als beim Ursprungspräparat |
| mono |
Monopräparat (Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff) |
| retard |
verlängerte Wirkung, der Wirkstoff wird verzögert freigeben |
| Zahl (25, 50 100) |
Wirkstärke des Arzneistoffes | |
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Bedenkliche Arzneimittel |
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Ein Arzneimittel gilt als bedenklich, wenn nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft der Verdacht besteht, dass auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen auftreten, die über ein vertretbares Maß hinausgehen (Nutzen/Risiko).
Bedenkliche Arzneimittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden bzw. werden nachträglich aus dem Verkehr genommen, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben. |
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Charge |
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Eine Charge ist die jeweils in einem einheitlichen Herstellungsgang erzeugte Menge eines Arzneimittels. Die vergebene Chargennummer befindet sich auf der Verpackung. Anhand dieser Nummer kann der Hersteller den Werdegang des Mittels bis in alle Einzelheiten nachvollziehen (Herstellungsdatum, Produktionsschritte etc.). |
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Darreichungsform |
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Die Arzneiform, in der ein Arzneimittel dem menschlichen oder tierischen Körper verabreicht wird wie
- Tabletten
- Kapseln
- Zäpfchen
- Flüssigkeiten
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Einfuhr ausländischer Arzneimittel |
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Unter Vorlage eines Rezeptes können Arzneitmittel auf Einzelanforderung aus dem Ausland besorgt werden. Die Vorschriften sollen den Verbraucher vor dubiosen oder bedenklichen, in Deutschland nicht zugelassenen pharmazeutischen Produkten schützen.
In Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittel unterliegen z. B. keiner Qualitätskontrolle nach deutschem Recht. Die Zusammensetzung kann nicht garantiert werden. |
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Fachinformationen |
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Die Fachinformation eines Arzneimittels ist eine Gebrauschinformation für Fachkreise (Arzt, Apotheke). Sie entspricht im Grunde der Packungsbeilage, jedoch sind die Informationen detaillierter und wissenschaftlich ausgearbeitet. |
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Gegenanzeige (Kontraindikation) |
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Angabe, wann ein Mittel - nicht nur Arzneimittel - auch z. B. Techniken, Operationen etc. - nicht angewendet werden darf. |
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Hilfsstoffe |
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sind Substanzen, die Arzneimittel in entsprechende Arzneiformen bringen. So z. B.
- Lösungsmittel bei Flüssigkeiten,
- Füll- und Trägermittel bei Tabletten,
- Binde- und Sprengmittel bei Brausetabletten
- Fliessregulierungsmittel bei Pulvern etc.
Die Anforderungen an die Hilfsstoffe sind betreffs Unbedenklichkeit, karzinogenen und inerten Eigenschaften hoch gesteckt. Sämtliche Hilfsstoffe müssen benannt werden. |
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Interaktion (Wechselwirkungen) |
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Zwei oder mehrere Arzneimittel, die gegenseitig die Wirkung der einzelnen Arzneimittel verändern. Die Wirkstoffe können sich gegenseitig in der Wirkung verstärken oder blockieren. Sie können den Wirkungseintritt verändern und den Abbau im Körper oder die Ausscheidung aus dem Körper beeinflussen. |
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Klinische Prüfung |
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Die klinische Prüfung ist die Erprobung eines in der Entwicklung befindlichen Arzneimittels am Menschen. Hierzu ist die Vorlage des Studienplans bei einer Ethik-Kommission erforderlich, deren Aufgabe ist, die an der Studie Beteiligten vor möglichen Gesundheitsschäden zu schützen.
Die klinische Prüfung ist der letzte Schritt im langen Weg einer Substanz bis hin zum Medikament, das der Arzt verschreibt. Hierfür gibt es eine Reihe gesetzlicher Vorschriften. Im Normalfall unterteilt sich die Klinische Prüfung in 4 Phasen:
- Erstmalige Anwendung an wenigen gesunden und ausgesuchten Personen
- Behandlung einer größeren Probandenzahl. Die Erprobungsphase muss eine Verbesserung gegenüber bekannten Substanzen erwarten lassen.
- Die Zahl der Patienten, bei denen die neue Substanz angewendet wird, wird erhöht. Es werden alle Unterlagen zusammengestellt und die Zulassung beantragt.
- "Drugmonitoring" - die Erprobung des Arzneimittels nach der Zulassung. Erfahrungen und Beobachtungen werden gesammelt. Eventuell auftretende Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder Gegenanzeigen werden dokumentiert, geprüft und ggf. wird reagiert. Änderungen in der Gebrauchinformation bis hin zum Erlöschen der Zulassung ist möglich.
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Lagerungs- und Aufbewahrungshinweis |
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Unter Lagerung wird eine länger dauernde Aufbewahrung verstanden. Kurzfristige Unterbrechungen sind erlaubt. Ausgenommen sind bestimmte Impfstoffe und Sera, die kühlkettenpflichtig sind. Es wird zwischen folgenden Lagerungen unterschieden:
- bei Raumtemperatur (nicht über 25°C)
- kühl (unter 20°C)
- im Kühlschrank aufzubewahren (2°C - 8°C).
Entsprechende Hinweise befinden sich auf der Packung bzw. der Packungsbeilage. |
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Membranpflaster (transdermales-therapeutisches System) |
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sind pflasterähnliche Darreichungsformen für Arzneistoffe. Der Arzneistoff diffundiert aus dem Reservoir des Pflasters mit gleichbleibender Geschwindigkeit durch die intakte Haut in den Blutkreislauf. Vorteil des Pflasters ist, dass der Arzneistoff nicht verändert wird, wie z. B. bei peroraler Applikation (z. B. Hormon- oder Nikotinpflaster). |
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Neuzulassung |
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Bevor bei einem zugelassenen Arzneimittel Änderungen vorgenommen werden, muss eine Neuzulassung beantragt werden. Betroffen sind z. B. Änderungen der Zusammensetzung, der Darreichungsform oder die Änderung des Herstellungsverfahrens. |
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OROS |
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Orales Osmotisches Therapeutisches System - ein Beispiel für neueste kaum vorstellbare Darreichungsformen in Form einer Tablette. Ein Arzneistoffreservoir ist von einer semipermeablen Membran umhüllt.
Die Hülle hat eine kleine Öffnung. Wasser dringt durch die Membran ein, der Arzneistoff wird gelöst. Bei einer Änderung des osmotischen Druckes wird die gesättigte Lösung durch die Öffnung mit gleichbleibender Geschwindigkeit nach aussen gepresst. |
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Packungsbeilage |
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Fertigarzneimittel dürfen nur mit einer Packungsbeilage (Gebrauchsinformation, Beipackzettel) in den Verkehr gebracht werden. Die im Gesetz festgelegten Angaben müssen allgemeinverständlich, in deutscher Sprache und in gut leserlicher Schrift sein. Anwendungsgebiet, Wirkung, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Dosierung müssen ebenso vermerkt sein wie Haltbarkeit, Hersteller etc. |
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Qualitätssicherung |
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An die Qualität der Arzneimittel werden hohe Anforderungen gestellt. Der pharmazeutische Unternehmer muß jegliche Qualitätsprüfungen wie Gehalt, Reinheit, chemische, physikalische oder biologische Eigenschaften und Herstellungsverfahren und -kontrollen dokumentieren und Rückstellmuster der einzelnen Chargen zurückhalten, damit bei evtuellen Reklamationen Rückschlüsse gezogen werden können. |
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Radioaktive Arzneimittel |
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Arzneimittel, die radioaktive Stoffe sind oder enthalten und ionisierende Strahlen spontan aussenden und die dazu bestimmt sind, wegen dieser Eigenschaften angewendet zu werden (§ 4 AMG). Angewendet werden diese Arzneimittel z. B. in der Tumorbehandlung oder Schilddrüsendiagnostik. |
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Sachkenntnis |
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Für die Herstellung von Arzneimitteln fordert der Gesetzgeber Sachkenntnis. Außer einer entsprechenden wissenschaftlichen Ausbildung ist je nach Aufgabengebiet eine Zusatzausbildung z. B. im Bereich der Mikrobiologie, Virologie, Hygiene oder Serologie vorzuweisen. |
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Transfusionsgesetz |
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Hier wird der Umgang mit Blut und Blutbestandteilen und die daraus gewonnenen Arzneimittel von der Gewinnung bis zur Verabreichung festgeschrieben, um die Bevölkerung vor unreinen Produkten zu schützen. Auch hier besteht Dokumentationspflicht und zwar nicht nur im Krankenhaus bei der Blutkonserve, sondern auch in der Apotheke bei der Abgabe bestimmter Sera. |
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Unerwünschte Arzneimittelwirkung (Nebenwirkungen) |
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Nebenwirkungen sind die beim bestimmungsgemässem Gebrauch eines Arzneimittels auftretenden unerwünschten Begleiterscheinungen. Diese können nicht nur durch Überdosierungen, sondern auch bei therapeutischen Dosen auftreten.
Ferner gibt es persönliche individuelle Toleranzen, die zu unerwünschten Wirkungen führen wie z. B. genetische oder altersbedingte Variation im Enzymmuster, verminderter Nierenfunktion u.a. |
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Verfallsdatum |
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Arzneimittel können durch verschiedene Faktoren wie Temperatur, chemische Instabilitäten etc. in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt sein. Das Arzneimittels muß noch zum Ende der Laufzeit 90% des angegebenen Wirkstoffes enthalten.
Liegt die Haltbarkeit unter 3 Jahren, muss ein Verfallsdatum zum 30. 6. oder 31. 12. eines Jahres angeben sein. Bei weiniger als einem Jahr werden monatliche Verfallsdaten verwendet. |
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Wirkstoff |
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Wirkstoff oder Arzneistoff ist die Substanz (Pharmakon), die in lebendigen Organismen biologische Wirkungen hervorruft. Es sind die bei der Herstellung von Arzneimitteln arzneilich wirksamen Bestandteile. |
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Zulassung |
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Fertigarzneimittel dürfen nur nach Zulassung durch die zuständige Bundesbehörde in den Verkehr gebracht werden. Der pharmazeutische Unternehmer muß dem Antrag auf Zulassung, Unterlagen zum Arzneimittel wie Arzneistoff, Stärke, Darreichungsform, Ergebnisse zur Qualität und Unbedenklichkeit, pharmakologisch und toxicologische Untersuchen sowie die Ergbnisse der klinischen Prüfung einreichen. Wird die Zulassung erteilt, erhält das Arzneimittel eine Zulassungsnummer, die auf der Verpackung vermerkt ist. |
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Apothekerin
Sybille
Schwuchow e.Kfr.
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Login
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