Seit einiger Zeit dürfen Arzneimittel, welche nicht rezeptpflichtig sind, sogenannte OTC*-Arzneimittel für Patienten,die 12 Jahre und älter sind (18 Jahre und älter bei Patienten mit Entwicklungsstörungen), nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden.
Diese Regelung ist schwer einzusehen, da die Verschreibungspflicht nichts über die Wirksamkeit eines Arzneimittels, sondern nur etwas über dessen eventuelles Gefährdungspotential aussagt.
Das hat anscheinend auch das Gesundheitsministerium so gesehen und hat eine Liste von OTC-Arzneimitteln veröffentlicht, welche unter bestimmten Bedingungen, oder bei bestimmten Indikationsstellungen weiterhin verordnungsfähig sind, um finanzielle Härten für die Patienten abzufedern - Die OTC-Ausnahmeliste!
Die jeweils aktuelle OTC-Ausnahmeliste können Sie sich hier herunterladen!
OTC- Liste 2009
*(OTC steht für das englische "Over-The-Counter" - auf Deutsch: "über den Verkaufstisch" - also apothekenpflichtige Arzneimittel für die keine Selbstbedienung zugelassen ist. Der Begriff "OTC" wird oft auch fälschlicherweise für alle nicht rezeptpflichtigen Waren in der Apotheke gebraucht)