Inzwischen hat sich sogar die für die Überwachung von Betäubungsmittelrezepten zuständige Bezirksregierung zu Wort gemeldet und erklärt, dass die Krankenkassen grundsätzlich kein Recht haben, Rezepte auf die Einhaltung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zu prüfen und die in großem Umfang vorgenommenen Rezeptkürzungen somit widerrechtlich vorgenommen wurden. Dennoch bestehen die beiden Kassen auf Ihrer Ansicht und lassen es vermutlich auf ein langwieriges Sozialgerichtsverfahren ankommen.
Da scheint der wahre Grund für das patienten- und apothekenverachtende Vorgehen eher die Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen für notleidende Kassen zu sein. Deutlicher gesagt: man versucht auf Kosten Dritter, bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen nicht bezahlen zu müssen! Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die in allen Lieferverträgen verankerte Pflicht zur beidseitigen vertrauenswürdigen Zusammenarbeit und geeignet, das Verhältnis zwischen Krankenkassen und Apotheken nachhaltig zu schädigen. Dies ist übrigens nicht die vielleicht etwas parteiische Meinung eines Apothekers, sondern auch von diversen Politikern und sogar des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen.
Ich werde an dieser Stelle über den Fortgang des Streits berichten und darüber, ob dieser Wahnsinn gestoppt werden kann.