Die Notdienstbereitschaft der Apotheken dient der Sicherstellung der Arzneiversorgung in Notfällen. Sie wird von den Apothekerinnen und Apothekern über die reguläre Dienstzeit hinaus zusätzlich übernommen.
Die eingeteilten Apotheken sind von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des darauf folgenden Tages, auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten, dienstbereit. Der Wechsel in der Notdienstbereitschaft findet morgens um 8.30 Uhr statt.
An folgenden Feiertagen ist Notdienstbereitschaft: Neujahr, Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, 1 . und 2. Weihnachtsfeiertag, Heiligabend und Silvester ab 14.00 Uhr.
In der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist die gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 Euro zu entrichten.